Pressemitteilungen Fraktion
09. 03. 2012
Die Koalition von Union und FDP hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Das setzen wir auf Beschluss des Koalitionsausschusses jetzt um - nicht mehr und nicht weniger.
Das Abstellen auf das Merkmal "geschäftsmäßig" würde bedeuten, dass unentgeltliche, aber regelmäßig wiederholte Beratungen zum Themenkomplex Sterbehilfe strafbar werden würden. Damit würde jede offene Beratung von Patienten zu Fragen des Lebensendes bei schwersten Krankheiten gefährdet.
Eine solche Strafandrohung wäre zudem unverhältnismäßig, da die Selbsttötung straffrei ist. Die Beihilfe zu straffreien Handlungen unter Strafe zu stellen, bedarf einer sehr guten Begründung. Wir wollen das Geldverdienen mit dem Tod verhindern - nur das legitimiert die Gesetzesänderung. Deshalb muss man an der "gewerbsmäßigen" Beihilfe ansetzen.
KAUCH: Nur gewerbsmäßige Sterbehilfeberatung verbieten
BERLIN. Zu den Forderungen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) und der Bundesärztekammer, nicht nur die gewerbsmäßige, sondern auch die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten, erklärt der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:Die Koalition von Union und FDP hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Das setzen wir auf Beschluss des Koalitionsausschusses jetzt um - nicht mehr und nicht weniger.
Das Abstellen auf das Merkmal "geschäftsmäßig" würde bedeuten, dass unentgeltliche, aber regelmäßig wiederholte Beratungen zum Themenkomplex Sterbehilfe strafbar werden würden. Damit würde jede offene Beratung von Patienten zu Fragen des Lebensendes bei schwersten Krankheiten gefährdet.
Eine solche Strafandrohung wäre zudem unverhältnismäßig, da die Selbsttötung straffrei ist. Die Beihilfe zu straffreien Handlungen unter Strafe zu stellen, bedarf einer sehr guten Begründung. Wir wollen das Geldverdienen mit dem Tod verhindern - nur das legitimiert die Gesetzesänderung. Deshalb muss man an der "gewerbsmäßigen" Beihilfe ansetzen.
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205-Kauch-Sterbehilfeberatung..pdf (2012-03-09, 93.71 KB)